Anbieter / Vertragspartner

PIONIERE & WEGWEISER GmbH

Posthof am Kornmarkt
Fleischstr. 59 | 54290 Trier
Tel.: +49 (0) 651 99 79 01 – 30
E-Mail: dubois@pioniere-wegweiser.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Eike Dubois
Unternehmenssitz: Trier
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich, HRB 44772
USt.-IdNr.: DE325437622
Finanzamt: Trier

Stand: Trier | 26.02.2026

1. Geltungsbereich, Kundenkreis, Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und
Leistungen der PIONIERE & WEGWEISER GmbH (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Kunden
(nachfolgend „Kunde“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn
die Agentur diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, richten sich Angebote und Leistungen der Agentur
an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Freiberufler (z. B. Ärzte) sowie juristische Personen des
öffentlichen Rechts. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nur Vertragspartner, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte im Einzelfall ein Verbraucher Vertragspartner werden, gelten
die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften vorrangig.

1.4 Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.

 

2. Vertragsschluss, Vertragsbestandteile, Rangfolge

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots (z. B. per E-Mail), Unterzeichnung oder durch
Leistungsbeginn zustande.

2.2 Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge (1 = höchste Priorität):
1. Angebot/Projektvertrag inklusive Leistungsbeschreibung, Zeitplan, Meilensteine und
Anlagen
2. Briefing/Re-Briefing (Ziff. 2.3)
3. diese AGB

2.3 Wird ein Briefing mündlich oder telefonisch erteilt, erstellt die Agentur ein Re-Briefing in
Textform. Dieses wird verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang in Textform widerspricht. Die Agentur weist den Kunden bei Übermittlung des Re-Briefings
gesondert auf die Genehmigungsfiktion und die Widerspruchsfrist hin.

3. Leistungsumfang, Leistungsänderungen (Change Requests)

3.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen insbesondere aus den Bereichen Strategie & Beratung,
Branding/Design, Web/Technik, Online-Marketing, Fotografie & Film,
Projektkommunikation/Standortmarketing sowie Weinmarketing. Der konkrete Leistungsumfang
ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot/Projektvertrag.

3.2 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (z. B. zusätzliche Seiten, neue Funktionen,
zusätzliche Korrekturschleifen, neue Kampagnen, zusätzliche Sprachen, zusätzliche Tracking-Setups,
zusätzliche Abstimmungen) sind Zusatzleistungen und werden nach Vereinbarung oder nach Aufwand abgerechnet.

3.3 Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden (Change Requests) sind in Textform zu
übermitteln. Die Agentur teilt dem Kunden die Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine mit.
Erst nach Freigabe in Textform werden die Änderungen umgesetzt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten, Unterlagen,
Zugänge, Informationen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen
und Plantermine angemessen. Mehraufwand, der durch fehlende oder verspätete Mitwirkung
entsteht (z. B. wiederholte Abstimmungen, Re-Setups, erneute Einweisungen), kann gesondert
berechnet werden.

4.3 Beauftragt der Kunde parallel Dritte (z. B. IT, andere Agenturen, Fotografen, Entwickler),
informiert er die Agentur rechtzeitig. Koordinations- und Schnittstellenaufwände sind – sofern nicht
ausdrücklich enthalten – gesondert zu vergüten.

 

5. Termine, Projektbeginn, Plantermine, höhere Gewalt

5.1 Projektbeginn, Meilensteine und Plantermine (z. B. „geplante Projektübergabe/Livegang“)
ergeben sich aus Angebot/Projektvertrag. Plantermine setzen fristgerechte Mitwirkung des Kunden
voraus.

5.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von
Kommunikationsnetzen oder von für das Projekt wesentlichen Dienstleistern) berechtigen die
Agentur, Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Schadensersatzansprüche wegen der durch die höhere Gewalt verursachten
Verzögerung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung gemäß Ziff. 15.1 bleibt
unberührt.

6. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Verzug

6.1 Es gilt die im Angebot/Projektvertrag vereinbarte Vergütung.

6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als
Bruttobetrag ausgewiesen.

6.3 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB (bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

6.5 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen in angemessenem
Umfang zurückzuhalten.

 

7. Abschlagszahlungen / Meilensteinzahlungen

7.1 Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen bzw.
Meilenstein-Zahlungen zu verlangen. Die konkreten Raten, Zeitpunkte und Auslöser ergeben sich aus
dem Angebot/Projektvertrag.

7.2 Teilleistungen müssen nicht in einer unmittelbar nutzbaren Form vorliegen (z. B. Konzeption,
Entwürfe, Setups, technische Vorarbeiten).

7.3 Zeitabhängige Fälligkeit von Raten
Sofern im Angebot/Projektvertrag eine monatliche oder zeitabhängige Ratenzahlung vereinbart ist,
werden die Teilrechnungen jeweils mit Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts (z. B. monatlich) fällig.
Die Fälligkeit ist unabhängig von Abnahme, Projektabschluss oder Livegang, sofern die Agentur
ihrerseits leistungsbereit ist und ihre vertraglichen Pflichten nicht schuldhaft verletzt. Dies gilt
insbesondere auch bei Verzögerungen durch ausstehende Freigaben, fehlende Zuarbeit,
Projektpausen oder sonstige Mitwirkungsverzögerungen auf Kundenseite. Unberührt bleibt das
Recht des Kunden, berechtigte Mängel gemäß Ziff. 13 fristgerecht anzuzeigen.

8. Abnahme, Projektübergabe, Mängelanzeige

8.1 Soweit eine Abnahme vorgesehen ist (z. B. bei Website-/Entwicklungsleistungen), zeigt die
Agentur die Abnahmefähigkeit in Textform an und übergibt die Leistung zur Prüfung.

8.2 Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform
oder rügt Mängel in Textform.

8.3 Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen,
sofern der Kunde Unternehmer/Freiberufler ist, keine wesentlichen Mängel vorliegen und die
Abnahmefiktion im Angebot nicht abbedungen wurde. Die Agentur weist den Kunden in der Anzeige
der Abnahmefähigkeit (Ziff. 8.1) gesondert auf die Rechtsfolge der Abnahmefiktion und die Prüffrist
hin.

8.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

9. Nutzungsrechte, Urheberrecht, Rechteübergang (uneingeschränkt)

9.1 Alle von der Agentur erstellten Werke und Arbeitsergebnisse (z. B. Designs, Texte, Konzepte,
Grafiken, Layouts, Quellcode, Kampagnenstrukturen, Fotografien, Filme) sind urheberrechtlich
geschützt.

9.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den im Rahmen des
Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein uneingeschränktes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht
ist – soweit rechtlich möglich – zeitlich unbegrenzt, räumlich unbegrenzt (weltweit) und inhaltlich
unbeschränkt und umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen
Zugänglichmachung, Bearbeitung/Weiterentwicklung sowie Nutzung in allen bekannten und
zukünftigen Medien.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zur Nutzung, Weiterentwicklung oder Pflege an
Dritte (z. B. interne IT, andere Dienstleister) weiterzugeben. Eine gesonderte Zustimmung der
Agentur ist hierfür nicht erforderlich.

9.4 Von der vorstehenden Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile, die nicht von der
Agentur selbst stammen (z. B. Stock-Fotos/-Videos, Schriften/Fonts, Software-Plugins, Templates,
Tools, Open-Source-Komponenten oder sonstige Drittleistungen). Für diese gelten ausschließlich die
jeweiligen Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber. Die Agentur weist – soweit im
Projekt verwendet – auf solche Drittbestandteile und die hierfür relevanten Nutzungsbedingungen
hin.

9.5 Rohdaten/Arbeitsunterlagen (z. B. Skizzen, Zwischenstände, offene Produktionsdateien,
Produktionsdaten, Repositories) sind nur geschuldet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart
ist. Andernfalls schuldet die Agentur das vereinbarte Ergebnis, nicht die zu diesem Ergebnis
führenden Zwischenschritte.

10. Referenznennung / Eigenwerbung

10.1 Die Agentur darf den Kunden samt Logo/Projektbezeichnung als Referenz nennen und
Projektergebnisse zu Eigenwerbezwecken verwenden (Website/Portfolio/Social Media), sofern keine
berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

10.2 Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Im Fall eines
Widerspruchs entfernt die Agentur die Referenz innerhalb von 10 Werktagen.

 

11. Leistungen Dritter / Fremdkosten / Mediabudget

11.1 Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, kann die Agentur Dritte einsetzen (z. B. Freelancer,
Hosting-Anbieter, Tool-Anbieter). Sofern nicht anders vereinbart, sind Fremdkosten (z. B. Lizenzen,
Stockmaterial, Tool-Abos, Hosting, Domains) nicht in der Vergütung enthalten.

11.2 Mediabudgets (z. B. Google/Meta) werden – sofern nicht anders vereinbart – direkt vom
Kunden getragen und sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung.

12. Abwerbeverbot (Non-Solicitation)

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter oder Freelancer während
der Projektlaufzeit und für 6 Monate nach Projektende nicht aktiv abzuwerben oder ohne vorherige
Zustimmung der Agentur in Textform direkt zu beauftragen. Bewirbt sich ein Mitarbeiter oder
Freelancer eigeninitiativ beim Kunden, liegt kein Verstoß gegen diese Klausel vor.

12.2 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Ziff. 12.1 verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe
von 5.000 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in
wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt
unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch
angerechnet.

13. Gewährleistung / Mängel

13.1 Die Agentur leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen gemäß
Angebot/Projektvertrag.

13.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Die Agentur hat das Recht zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

13.3 Keine Gewähr besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den
Kunden/Dritte, fehlende Updates oder fehlende Mitwirkung entstehen.

13.4 Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 12 Monate ab Abnahme/Übergabe der Leistung,
soweit nicht Ziff. 15.1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden)
einschlägig ist. Im Fall von Ziff. 15.1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

14. Rechtliche Verantwortung für Inhalte / Compliance-Hinweise

14.1 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder,
Marken, Claims) verantwortlich und stellt sicher, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.

14.2 Die Agentur weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, übernimmt jedoch keine
Rechtsberatung. Rechtstexte (Datenschutz, Impressum, AGB des Kunden etc.) sind – sofern nicht
ausdrücklich vereinbart – vom Kunden bereitzustellen bzw. rechtlich prüfen zu lassen.

14.3 Beauftragt der Kunde rechtliche Prüfungen (z. B. durch Anwälte), trägt er die Kosten, sofern
nicht anders vereinbart.

14a. Besondere Regelungen für Fotografie und Film

14a.1 Soweit im Rahmen des Projekts Personen fotografiert oder gefilmt werden, ist der Kunde für
die Einholung der erforderlichen Einwilligungen (Model Releases) verantwortlich, sofern nicht
ausdrücklich die Agentur hiermit beauftragt wurde.

14a.2 Für Drohnenaufnahmen holt die Agentur die erforderlichen behördlichen Genehmigungen ein.
Der Kunde stellt sicher, dass die Aufnahmen am gewünschten Ort zulässig sind und erteilt die
erforderliche Grundstückseigentümer-Erlaubnis. Verzögerungen oder Mehrkosten durch fehlende
Genehmigungen gehen zulasten des Kunden.

14a.3 Foto- und Video-Rohdaten werden nach Projektabschluss für 6 Monate archiviert, sofern nicht
eine längere Aufbewahrung vereinbart ist. Danach ist die Agentur berechtigt, die Rohdaten zu
löschen. Die Agentur informiert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

14b. Besondere Regelungen für E-Commerce / Webshop

14b.1 Bei der Erstellung von Webshops ist der Kunde für die rechtliche Konformität der
angebotenen Produkte, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Produktbeschreibungen und -preisen
sowie die Einhaltung der fernabsatzrechtlichen Informationspflichten (§§ 312 ff. BGB, Art. 246a
EGBGB) verantwortlich.

14b.2 Die Agentur stellt die technische Infrastruktur bereit und bindet – nach Vereinbarung –
Zahlungsdienstleister an. Die Vertragsverhältnisse mit Zahlungsdienstleistern bestehen unmittelbar
zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister.

14b.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen (z. B.
Umsatzsteuerausweis, Kassenrecht) selbst verantwortlich.

15. Haftung

15.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist
ausgeschlossen, soweit nicht Ziff. 15.1/15.2 greift.

15.4 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Netto-Auftragssumme des
jeweiligen Projekts begrenzt.

16. Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erlangten vertraulichen
Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

16.2 Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

17. Datenschutz / Auftragsverarbeitung

17.1 Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften
einzuhalten.

17.2 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag
des Kunden verarbeitet (z. B. bei Website-Hosting, Tracking, Newsletter-Versand, Webshop-Betrieb,
Social-Media-Management), sind die Parteien verpflichtet, vor Beginn der Datenverarbeitung eine
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

17.3 Die Agentur trifft die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen
Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten und weist diese auf Anfrage nach.

17.4 Der Kunde bleibt – soweit er Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist – für die
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Die Agentur unterstützt den Kunden auf
Anfrage bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

17.5 Werden im Rahmen des Projekts Drittanbieter-Tools eingesetzt, die personenbezogene Daten
verarbeiten (z. B. Google Analytics, Meta, Mailchimp), informiert die Agentur den Kunden hierüber
und unterstützt bei der Prüfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

18. Vertragslaufzeit, Leistungstypen, Kündigung

18.1 Verträge können als Projektvertrag (einmalige Leistung) und/oder als
Betreuungsvertrag/Retainer (laufende Leistungen) geschlossen werden. Maßgeblich ist die Regelung
im Angebot/Projektvertrag.

18.2 Projektvertrag (einmalige Leistungen): Projektverträge beginnen mit dem im Angebot
genannten Projektbeginn (oder mit Beauftragung/Leistungsbeginn) und enden mit
Projektübergabe/Livegang bzw. Abnahme nach Ziff. 8, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart
ist.

18.3 Betreuungsvertrag/Retainer (laufende Leistungen): Betreuungsverträge/Retainer werden –
sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind mit einer Frist von 2
Monaten zum Monatsende kündbar.

18.4 Sofern im Angebot eine Mindestlaufzeit vereinbart ist (z. B. 3/6/12 Monate), ist eine
ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich; danach gilt Ziff. 18.3.

18.5 Der monatliche Retainerumfang (z. B. Stundenkontingent oder Leistungspaket) ergibt sich aus
dem Angebot. Nicht verbrauchte Stunden/Leistungen verfallen am Monatsende, sofern nicht
ausdrücklich eine Übertragbarkeit vereinbart ist. Hat die Nichtnutzung ihre Ursache im
Verantwortungsbereich der Agentur, verfallen die Stunden nicht, sondern werden auf den
Folgemonat übertragen.

18.6 Die Agentur ist berechtigt, zur Qualitätssicherung und Priorisierung die Aufgabenplanung
(Backlog) zu steuern. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz/Leads) wird – soweit nicht
ausdrücklich garantiert – nicht geschuldet.

18.7 Beide Parteien können Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn (a) eine Partei trotz Mahnung wesentliche Pflichten verletzt, (b) der
Kunde mit Zahlungen trotz Fristsetzung in Verzug ist oder (c) die Zusammenarbeit aus Gründen, die
die kündigende Partei nicht zu vertreten hat, unzumutbar wird.

18.8 Kündigungen bedürfen der Textform.

19. Projektstopp, Stornierung, vorzeitige Beendigung

19.1 Tritt der Kunde vor Projektbeginn zurück oder stoppt/abbricht das Projekt nach
Beginn, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand bzw. nach vereinbarten
Teilpauschalen zu vergüten. Bereits beauftragte Fremdleistungen/Fremdkosten sind vollständig zu
erstatten.

19.2 Neben der Vergütung nach Ziff. 19.1 kann die Agentur bei Projektstopp/Abbruch eine
Reservierungs-/Ausfallvergütung für den noch nicht abgerechneten Teil des Projekts verlangen,
sofern Kapazitäten verbindlich reserviert wurden und die Agentur den Projektstopp nicht zu
vertreten hat. Die Reservierungs-/Ausfallvergütung beträgt 20 % der noch nicht abgerechneten
Netto-Auftragssumme, maximal jedoch 3.000 € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der
Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Agentur, der Nachweis eines geringeren Schadens
bleibt dem Kunden vorbehalten.

19.3 Betreuungsvertrag/Retainer: Bei ordentlicher Kündigung sind Leistungen bis zum Vertragsende
zu vergüten. Bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund sind Leistungen bis zum Wirksamwerden
der Kündigung abzurechnen; Fremdkosten bleiben erstattungspflichtig.

19.4 Nach Vertragsende ist die Agentur berechtigt, Zugänge/Accounts/Umgebungen, die sie
bereitstellt oder administriert, nach angemessener Frist zu deaktivieren, sofern keine offenen
Forderungen bestehen und eine Übergabe erfolgt ist.

20. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

20.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.

20.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Forderungen aus demselben
Vertragsverhältnis zu.

20.3 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Agentur ist nur mit Zustimmung der
Agentur in Textform zulässig. Hiervon ausgenommen bleiben Geldforderungen des Kunden im
kaufmännischen Geschäftsverkehr gemäß § 354a HGB.

21. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.2 Erfüllungsort ist Trier.

21.3 Sofern der Kunde Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Trier, soweit gesetzlich zulässig.

 

22. Salvatorische Klausel

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten
die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen