Anbieter / Vertragspartner

PIONIERE & WEGWEISER GmbH

Posthof am Kornmarkt
Fleischstr. 59 | 54290 Trier
Tel.: +49 (0) 651 99 79 01 – 30
E-Mail: dubois@pioniere-wegweiser.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Eike Dubois
Unternehmenssitz: Trier
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich, HRB 44772
USt.-IdNr.: DE325437622
Finanzamt: Trier

Stand: Trier | 12.01.2026

1. Geltungsbereich, Kundenkreis, Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der PIONIERE & WEGWEISER GmbH (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, richten sich Angebote und Leistungen der Agentur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Freiberufler (z. B. Ärzte) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nur Vertragspartner, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

1.4 Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.

 

2. Vertragsschluss, Vertragsbestandteile, Rangfolge

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots (z. B. per E-Mail), Unterzeichnung oder durch Leistungsbeginn zustande.

2.2 Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge (1 = höchste Priorität):
1. Angebot/Projektvertrag inklusive Leistungsbeschreibung, Zeitplan, Meilensteine und Anlagen
2. Briefing/Re-Briefing (Ziff. 2.3)
3. diese AGB

2.3 Wird ein Briefing mündlich oder telefonisch erteilt, erstellt die Agentur ein Re-Briefing in Textform. Dieses wird verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang widerspricht.

 

3. Leistungsumfang, Leistungsänderungen (Change Requests)

3.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Strategie & Beratung, Branding/Design, Web/Technik sowie Online-Marketing. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot/Projektvertrag.

3.2 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (z. B. zusätzliche Seiten, neue Funktionen, zusätzliche Korrekturschleifen, neue Kampagnen, zusätzliche Sprachen, zusätzliche Tracking-Setups, zusätzliche Abstimmungen) sind Zusatzleistungen und werden nach Vereinbarung oder nach Aufwand abgerechnet.

3.3 Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden (Change Requests) sind in Textform zu übermitteln. Die Agentur teilt dem Kunden die Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine mit. Erst nach Freigabe in Textform werden die Änderungen umgesetzt.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten, Unterlagen, Zugänge, Informationen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Plantermine angemessen. Mehraufwand, der durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entsteht (z. B. wiederholte Abstimmungen, Re-Setups, erneute Einweisungen), kann gesondert berechnet werden.

4.3 Beauftragt der Kunde parallel Dritte (z. B. IT, andere Agenturen, Fotografen, Entwickler), informiert er die Agentur rechtzeitig. Koordinations- und Schnittstellenaufwände sind – sofern nicht ausdrücklich enthalten – gesondert zu vergüten.

 

5. Termine, Projektbeginn, Plantermine, höhere Gewalt

5.1 Projektbeginn, Meilensteine und Plantermine (z. B. „geplante Projektübergabe/Livegang“) ergeben sich aus Angebot/Projektvertrag. Plantermine setzen fristgerechte Mitwirkung des Kunden voraus.

5.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder von für das Projekt wesentlichen Dienstleistern) berechtigen die Agentur, Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Schadensersatzansprüche hieraus sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

6. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Verzug

6.1 Es gilt die im Angebot/Projektvertrag vereinbarte Vergütung.

6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen.

6.3 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB (bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

6.5 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen in angemessenem Umfang zurückzuhalten.

 

7. Abschlagszahlungen / Meilenstein-Zahlungen

7.1 Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen bzw. Meilenstein-Zahlungen zu verlangen. Die konkreten Raten, Zeitpunkte und Auslöser ergeben sich aus dem Angebot/Projektvertrag.

7.2 Teilleistungen müssen nicht in einer unmittelbar nutzbaren Form vorliegen (z. B. Konzeption, Entwürfe, Setups, technische Vorarbeiten).

7.3 Zeitabhängige Fälligkeit von Raten
Sofern im Angebot/Projektvertrag eine monatliche oder zeitabhängige Ratenzahlung vereinbart ist, werden die Teilrechnungen jeweils mit Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts (z. B. monatlich) fällig. Die Fälligkeit ist unabhängig von Abnahme, Projektabschluss oder Livegang. Dies gilt insbesondere auch bei Verzögerungen durch ausstehende Freigaben, fehlende Zuarbeit, Projektpausen oder sonstige Mitwirkungsverzögerungen auf Kundenseite. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, berechtigte Mängel gemäß Ziff. 13 fristgerecht anzuzeigen.

 

8. Abnahme, Projektübergabe, Mängelanzeige

8.1 Soweit eine Abnahme vorgesehen ist (z. B. bei Website-/Entwicklungsleistungen), zeigt die Agentur die Abnahmefähigkeit in Textform an und übergibt die Leistung zur Prüfung.

8.2 Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder rügt Mängel in Textform.

8.3 Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde Unternehmer/Freiberufler ist, keine wesentlichen Mängel vorliegen und die Abnahmefiktion im Angebot nicht abbedungen wurde.

8.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

9. Nutzungsrechte, Urheberrecht, Rechteübergang (uneingeschränkt)

9.1 Alle von der Agentur erstellten Werke und Arbeitsergebnisse (z. B. Designs, Texte, Konzepte, Grafiken, Layouts, Quellcode, Kampagnenstrukturen) sind urheberrechtlich geschützt.

9.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein uneingeschränktes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist – soweit rechtlich möglich – zeitlich unbegrenzt, räumlich unbegrenzt (weltweit) und inhaltlich unbeschränkt und umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung/Weiterentwicklung sowie Nutzung in allen bekannten und zukünftigen Medien.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zur Nutzung, Weiterentwicklung oder Pflege an Dritte (z. B. interne IT, andere Dienstleister) weiterzugeben. Eine gesonderte Zustimmung der Agentur ist hierfür nicht erforderlich.

9.4 Von der vorstehenden Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile, die nicht von der Agentur selbst stammen (z. B. Stock-Fotos/-Videos, Schriften/Fonts, Software-Plugins, Templates, Tools, Open-Source-Komponenten oder sonstige Drittleistungen). Für diese gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber. Die Agentur weist – soweit im Projekt verwendet – auf solche Drittbestandteile und die hierfür relevanten Nutzungsbedingungen hin.

9.5 Rohdaten/Arbeitsunterlagen (z. B. Skizzen, Zwischenstände, offene Produktionsdateien, Produktionsdaten, Repositories) sind nur geschuldet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls schuldet die Agentur das vereinbarte Ergebnis, nicht die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte.

 

10. Referenznennung / Eigenwerbung

10.1 Die Agentur darf den Kunden samt Logo/Projektbezeichnung als Referenz nennen und Projektergebnisse zu Eigenwerbezwecken verwenden (Website/Portfolio/Social Media), sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

10.2 Der Kunde kann der Referenznennung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen (z. B. Geheimhaltung vor Launch).

 

11. Leistungen Dritter / Fremdkosten / Mediabudget

11.1 Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, kann die Agentur Dritte einsetzen (z. B. Freelancer, Hosting-Anbieter, Tool-Anbieter). Sofern nicht anders vereinbart, sind Fremdkosten (z. B. Lizenzen, Stockmaterial, Tool-Abos, Hosting, Domains) nicht in der Vergütung enthalten.

11.2 Mediabudgets (z. B. Google/Meta) werden – sofern nicht anders vereinbart – direkt vom Kunden getragen und sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung.

 

12. Abwerbeverbot (Non-Solicitation)

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter oder Freelancer während der Projektlaufzeit und für 12 Monate nach Projektende nicht ohne Mitwirkung der Agentur direkt oder indirekt zu beauftragen oder abzuwerben.

12.2 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Ziff. 12.1 verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 €. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

13. Gewährleistung / Mängel

13.1 Die Agentur leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen gemäß Angebot/Projektvertrag.

13.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Die Agentur hat das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

13.3 Keine Gewähr besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden/Dritte, fehlende Updates oder fehlende Mitwirkung entstehen.

 

14. Rechtliche Verantwortung für Inhalte / Compliance-Hinweise

14.1 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Claims) verantwortlich und stellt sicher, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.

14.2 Die Agentur weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, übernimmt jedoch keine Rechtsberatung. Rechtstexte (Datenschutz, Impressum, AGB des Kunden etc.) sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – vom Kunden bereitzustellen bzw. rechtlich prüfen zu lassen.

14.3 Beauftragt der Kunde rechtliche Prüfungen (z. B. durch Anwälte), trägt er die Kosten, sofern nicht anders vereinbart.

 

15. Haftung

15.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Ziff. 15.1/15.2 greift.

15.4 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Netto-Auftragssumme des jeweiligen Projekts begrenzt.

 

16. Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

16.2 Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

 

17. Datenschutz / Auftragsverarbeitung

17.1 Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzgesetze.

17.2 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Website-Hosting/Tracking/Newsletter-Tools), schließen die Parteien – sofern erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

 

18. Vertragslaufzeit, Leistungstypen, Kündigung

18.1 Verträge können als Projektvertrag (einmalige Leistung) und/oder als Betreuungsvertrag/Retainer (laufende Leistungen) geschlossen werden. Maßgeblich ist die Regelung im Angebot/Projektvertrag.

18.2 Projektvertrag (einmalige Leistungen): Projektverträge beginnen mit dem im Angebot genannten Projektbeginn (oder mit Beauftragung/Leistungsbeginn) und enden mit Projektübergabe/Livegang bzw. Abnahme nach Ziff. 8, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.

18.3 Betreuungsvertrag/Retainer (laufende Leistungen): Betreuungsverträge/Retainer werden – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.

18.4 Sofern im Angebot eine Mindestlaufzeit vereinbart ist (z. B. 3/6/12 Monate), ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich; danach gilt Ziff. 18.3.

18.5 Der monatliche Retainerumfang (z. B. Stundenkontingent oder Leistungspaket) ergibt sich aus dem Angebot. Nicht verbrauchte Stunden/Leistungen verfallen am Monatsende, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragbarkeit vereinbart ist.

18.6 Die Agentur ist berechtigt, zur Qualitätssicherung und Priorisierung die Aufgabenplanung (Backlog) zu steuern. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz/Leads) wird – soweit nicht ausdrücklich garantiert – nicht geschuldet.
18.7 Beide Parteien können Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) eine Partei trotz Mahnung wesentliche Pflichten verletzt, (b) der Kunde mit Zahlungen trotz Fristsetzung in Verzug ist oder (c) die Zusammenarbeit aus Gründen, die die kündigende Partei nicht zu vertreten hat, unzumutbar wird.

18.8 Kündigungen bedürfen der Textform.

 

19. Projektstopp, Stornierung, vorzeitige Beendigung

19.1 Projektvertrag: Tritt der Kunde vor Projektbeginn zurück oder stoppt/abbricht das Projekt nach Beginn, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand bzw. nach vereinbarten Teilpauschalen zu vergüten. Bereits beauftragte Fremdleistungen/Fremdkosten sind vollständig zu erstatten.

19.2 Zusätzlich kann die Agentur bei Projektstopp/Abbruch eine Reservierungs-/Ausfallvergütung verlangen, sofern Kapazitäten verbindlich reserviert wurden und die Agentur den Projektstopp nicht zu vertreten hat. Die Reservierungs-/Ausfallvergütung beträgt 20% der noch nicht abgerechneten Netto-Auftragssumme, maximal jedoch 3.000 € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Agentur, der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

19.3 Betreuungsvertrag/Retainer: Bei ordentlicher Kündigung sind Leistungen bis zum Vertragsende zu vergüten. Bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund sind Leistungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung abzurechnen; Fremdkosten bleiben erstattungspflichtig.

19.4 Nach Vertragsende ist die Agentur berechtigt, Zugänge/Accounts/Umgebungen, die sie bereitstellt oder administriert, nach angemessener Frist zu deaktivieren, sofern keine offenen Forderungen bestehen und eine Übergabe erfolgt ist.

 

20. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

20.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

20.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

20.3 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Agentur ist nur mit Zustimmung der Agentur in Textform zulässig. Hiervon ausgenommen bleiben Geldforderungen des Kunden im kaufmännischen Geschäftsverkehr gemäß § 354a HGB.

 

21. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.2 Erfüllungsort ist Trier.

21.3 Sofern der Kunde Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Trier, soweit gesetzlich zulässig.

 

22. Salvatorische Klausel

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

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