Barrierefreiheit jetzt prüfen: Was Weingüter & Arztpraxen beim BFSG beachten müssen

Stand: 25. August 2025

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele digitale Dienstleistungen – insbesondere im E-Commerce und bei Online-Services – zur Einhaltung verbindlicher Barrierefreiheitsstandards.

Wichtige Punkte zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG gilt für digitale Dienstleistungen, die über Webseiten oder Apps erbracht werden, z. B.:

  • Online-Shops und Bestellprozesse
  • Online-Terminbuchungen
  • Patienten-Logins, Bezahlfunktionen, Video-Sprechstunden

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz) sind von der Verpflichtung ausgenommen, sofern sie Dienstleistungen erbringen. Dennoch bleibt Barrierefreiheit aus Sicht von Usability, SEO und Risikominimierung sinnvoll.

Was ist konkret betroffen?

Digitale Dienstleistungen im Fokus:

  • E-Commerce-Funktionalitäten (z. B. Shop, Buchung, Bezahlung)
  • Interaktive Elemente wie Logins, Online-Termine oder Bezahlstrecken

Technische Standards:

Orientierung an der EN 301 549, die u. a. die WCAG 2.1 AA berücksichtigt. Die Umsetzung von WCAG 2.2 erfolgt schrittweise.

Übergangsfristen:

  • Bestehende Systeme dürfen bis zum 27.06.2030 weiter genutzt werden
  • Selbstbedienungsterminals: maximal 15 Jahre ab Inbetriebnahme

Praxisbeispiel Weingut:

  • Mit Online-Shop:
    → BFSG-relevant. Der Shop muss barrierefrei gestaltet sein (u. a. Kontraste, Tastaturbedienung, einfache Formulare, barrierefreier Checkout)
  • Ohne Shop (nur Informationsseite):
    → i. d. R. nicht betroffen
  • Kleinstweingüter:
    → In vielen Fällen unterhalb der Schwellenwerte → keine gesetzliche Pflicht, aber klare Empfehlung zur Umsetzung

Tipp: Nutzt ihr Shop-Systeme oder Zahlungs-Plugins von Drittanbietern? Prüft deren Zertifizierung nach EN 301 549 / WCAG (A11y-Konformität).

Praxisbeispiel Arztpraxis:

  • Nur Informationsseite (Team, Anfahrt, Leistungen):
    → Nicht betroffen
  • Mit Online-Terminbuchung, Login oder (Video-)Sprechstunde:
    → Gilt als digitale Dienstleistung → barrierefrei umzusetzen
  • Externe Buchungsplattform (z. B. Doctolib):
    → Verantwortlichkeit liegt bei der Plattform, nicht bei der Praxis
  • Kleinstpraxen:
    → Bei weniger als 10 Mitarbeitenden und ≤ 2 Mio. € Umsatz: ausgenommen, sofern es sich um Dienstleistungen handelt.
    Größere MVZ oder BAGs sind verpflichtet

Empfohlener Umsetzungsplan (Best Practice)

Woche 1–2:
✔ Quick-Audit der kritischen User-Flows (z. B. Checkout, Terminbuchung, Kontaktformular)

Woche 3–6:
✔ Umsetzung der Quick-Wins (Kontraste, Tastatursteuerung, Alternativtexte, Formulare etc.)

Ab Monat 2:
✔ Überarbeitung eurer Design-Komponenten auf Barrierefreiheit
✔ Integration von Barrierefreiheits-Checks in eure Qualitätssicherung

Fortlaufend:
✔ Prüfung externer Tools, Plugins und Payment-Dienste auf A11y-Konformität
✔ Pflege eurer Barrierefreiheits-Dokumentation

Fazit

Barrierefreiheit ist kein “Nice-to-have” mehr – sondern Pflicht für viele digitale Angebote. Wer jetzt handelt, senkt das Risiko teurer Nachbesserungen und verbessert zugleich Konversion, User Experience und Sichtbarkeit.

Unser Angebot:

Gerne führen wir für euer Weingut oder eure Praxis einen Barrierefreiheit-Schnellcheck durch – inklusive konkreter Prioritätenliste für Entwicklerinnen und Redaktion, abgestimmt auf eure Systeme.

  • Erfahrt in 48 Stunden, ob eure Website vom BFSG betroffen ist – inklusive Maßnahmenliste für Technik & Redaktion.
  • Unverbindlich & individuell auf euer Weingut oder eure Praxis abgestimmt.

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