Weinrecht: Ab dem 8. Dez. 2023 treten neue EU-Verordnungen in Kraft, die eine Anpassung der Deklaration von Wein für Lebensmittel vorsehen.

UPDATE Weinrecht: So sehen die neuen Weinetiketten aus – Zutaten und Nährwertangaben sind Pflicht

Seit dem 8. Dezember 2023 gelten neue gesetzliche Vorschriften für die Kennzeichnung von Wein, Schaumwein und aromatisierten Weinerzeugnissen in der EU. Neben den bekannten Angaben wie Herkunft, Alkoholgehalt und Allergenen sind nun auch Zutaten und Nährwertinformationen verpflichtend anzugeben. Das Ziel: mehr Transparenz und Einheitlichkeit im europäischen Lebensmittelrecht.

Was muss jetzt aufs Etikett?

Laut der EU-Verordnung 2021/2117 – konkretisiert durch das Factsheet des Deutschen Weinbauverbands und Informationen von wein.plus – ergeben sich folgende Pflichtbestandteile:

Zutatenliste
Diese muss vollständig auf dem Etikett stehen (z. B. „Zutaten: Trauben, Eichenholzextrakt, Kaliumdisulfit“). Technologische Hilfsstoffe wie Gelatine müssen nicht aufgeführt werden, wohl aber alle Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe mit Allergenen und Stabilisatoren.

Brennwertangabe
Der Energiegehalt in kJ/kcal ist direkt auf dem Etikett (nicht im QR-Code) auszuweisen. Beispiel: „Energie: 290 kJ / 70 kcal pro 100 ml“

Nährwerttabelle (optional elektronisch)
Alle weiteren Angaben – etwa zu Zucker, Kohlenhydraten, Salz – dürfen über einen QR-Code elektronisch verfügbar gemacht werden.

So muss der QR-Code aussehen

Der sogenannte „E-Label-Link“ muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Keine Werbung, kein Tracking, keine Kaufaufforderung

  • Nur Nährwertangaben und Zutateninformationen

  • Zugänglich in mindestens einer Amtssprache des Zielmarkts

  • Für jedes Produkt/jede Losnummer eindeutig zuordenbar

Der QR-Code darf nicht auf die Unternehmenswebseite, den Online-Shop oder Social-Media-Kanäle verlinken. Es muss sich um eine neutrale, funktionale Informationsseite handeln.

Übergangsregelung

Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 etikettiert wurden, dürfen weiterhin verkauft werden – ohne Nachkennzeichnung. Neue Jahrgänge, Cuvées oder Chargen müssen jedoch alle neuen Anforderungen vollständig erfüllen.

Fazit: Digitalisierung mit rechtlicher Tiefe

Die neue Regelung ist ein Schritt in Richtung Verbrauchertransparenz – aber für viele Produzenten auch eine Herausforderung. Sie erfordert sowohl grafische Anpassungen der Etiketten als auch digitale Lösungen zur E-Label-Erstellung.

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