Weinrecht: Ab dem 8. Dez. 2023 treten neue EU-Verordnungen in Kraft, die eine Anpassung der Deklaration von Wein für Lebensmittel vorsehen.

UPDATE Weinrecht: Weinetiketten, Nährwerttabelle, Zutatenverzeichnis, und e-Label

Update vom 08.08.2023 aufgrund der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1606 der Kommission vom 30. Mai 2023

Wurde „hergestellt“ nun definiert?

Die Verordnung (EU) 2021/2117 wurde berichtigt. Artikel 5 Absatz 8 wurde dahingehend geändert, dass „gekennzeichnet“ wegfällt und der Wein somit vor dem 08.12.2023 hergestellt sein muss, um nach der alten Rechtslage vermarktet zu werden.

Was sagt nun die Kommission? (Achtung Original Text)
Wein ist ein Erzeugnis, das biochemisch aktiv bleibt und dessen inhärente Eigenschaften während seines gesamten Lebenszyklus stark variieren können, auch innerhalb derselben Partie. Die zur Herstellung eines einzigen Weins verwendeten Trauben sind aufgrund von Faktoren wie Fruchtreife, Erntebedingungen oder lokalen Böden und Witterungsbedingungen unterschiedlich. Die äußeren Bedingungen während der Weinbereitung und der Reifung vor der Abfüllung (in Fässern oder anderen besonderen Behältnissen) wirken sich ebenfalls auf das Enderzeugnis aus. Zusatzstoffe werden in verschiedenen Phasen der Herstellung von der ersten Gärung bis zur Abfüllung eingesetzt; bei bestimmten önologischen Funktionen können die am besten geeigneten Zusatzstoffe aufgrund der Wechselwirkung zwischen den Eigenschaften des Weins und den äußeren Faktoren sowie aufgrund der häufig auftretenden Notwendigkeit, verschiedene Weine zu vermischen, variieren. Die Entscheidung, bestimmte Zusatzstoffe zu verwenden, wird häufig von den verantwortlichen Önologen vor Ort auf der Grundlage einer Ad-hoc-Analyse getroffen, die zu verschiedenen Zeitpunkten der Herstellung durchgeführt wird, um die Integrität des Weins (z. B. Säure, Frische) und seine Stabilität zu gewährleisten. Eine solche Entscheidung wird sehr oft zu einem späten Zeitpunkt im Herstellungsprozess getroffen, wenn die Etiketten bereits gedruckt sind. Darüber hinaus ist häufig in letzter Minute Flexibilität erforderlich, um dem Bedarf auf dem Weinmarkt gerecht zu werden, je nach Endbestimmung und Käuferkreis des Weins. Dies gilt insbesondere für Zusatzstoffe, die unter die Kategorien „Säureregulatoren“ und „Stabilisatoren“ fallen. Um die für önologische, Kennzeichnungs- und Handelszwecke erforderliche Flexibilität zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Verbraucher ausreichend informiert werden, und angesichts der begrenzten Menge zugelassener önologischer Verbindungen, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 streng geregelt sind, sollte den Marktteilnehmern daher gestattet werden, im Verzeichnis der Zutaten die „Säureregulatoren“ und „Stabilisatoren“ mittels höchstens drei alternativer Zutaten anzugeben, sofern diese in ihrer Funktionsweise ähnlich oder austauschbar sind, wenn mindestens einer dieser Zusatzstoffe im Enderzeugnis vorhanden ist.
Was sagt uns das?
Die Kommission geht davon aus, dass die Herstellung den Zeitraum der ersten Gärung bis zur Abfüllung umfasst.

Das würde bedeutet alle Weine, welche zum 08.12.2023 nicht abgefüllt sind müssen nach den ab dem 08.12.2023 geltenden Regelungen gekennzeichnet werden.

Fazit:

Die neuen EU-Verordnungen zur Deklaration von Wein im Weinrecht bringen ab dem 8. Dezember 2023 Veränderungen für die Weinindustrie mit sich. Das Zutatenverzeichnis und die Nährwerttabelle werden auf Weinetiketten, e-Labels, Preislisten und Webshops verpflichtend sein. Verbraucher erhalten dadurch detaillierte Informationen über die Inhaltsstoffe und Nährwerte von Wein, während Produzenten einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung und Bezeichnung erhalten. Die Einführung des E-Labels ermöglicht den Zugang zu ausführlicheren Informationen über das Internet. Es ist wichtig, dass die Weinindustrie diese neuen Regelungen rechtzeitig umsetzt, um den Verbrauchern eine transparente und verlässliche Kennzeichnung zu bieten. Sobald wir neue Informationen zu diesem Thema haben, werden wir wieder in unseren News in der Kategorie Weinrecht berichten.

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