Weinrecht: Ab dem 8. Dez. 2023 treten neue EU-Verordnungen in Kraft, die eine Anpassung der Deklaration von Wein für Lebensmittel vorsehen.

Weinrecht: Weinetikett, Nährwerttabelle, Zutatenverzeichnis, und e-Label

Ab dem 8. Dezember 2023 treten neue EU-Regelungen beim Weinrecht in Kraft, die eine Anpassung der Deklaration von Wein an die bereits bestehenden Regelungen für Lebensmittel vorsehen. Diese Regelungen betreffen das Zutatenverzeichnis und die Nährwerttabelle auf Weinetiketten, e-labels, Preislisten und Webshops. Ziel ist es, den Verbrauchern umfassende Informationen über die Inhaltsstoffe und Nährwerte von Wein zur Verfügung zu stellen und den Produzenten einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung und Bezeichnung zu geben.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, LMIV (ABl. Nr. 304 S. 18). Diese Verordnung schreibt bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln (Wein ist ebenfalls „Lebensmittel“ im Sinne der LMIV) die Angabe u. a. des Verzeichnisses der Zutaten, und der Nährwertdeklaration verpflichtend vor. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol wie Wein und Weinerzeugnisse sind bis zum 08.12.2023 von der Angabe des Zutatenverzeichnisses und der Nährwertdeklaration befreit, (Art. 16 Abs. 4 LMIV), danach sind Angaben zu Zutaten und Nährwerten erforderlich, Art. 119 Abs. 1 h) und i) in Verbindung mit Abs. 4 und 5 VO (EU) 1308/2013. Für Lebensmittel gilt die Verpflichtung zur Angabe der Nährwertdeklaration seit dem 13. 12. 2016.

Fazit:

Die neuen EU-Verordnungen zur Deklaration von Wein im Weinrecht bringen ab dem 8. Dezember 2023 Veränderungen für die Weinindustrie mit sich. Das Zutatenverzeichnis und die Nährwerttabelle werden auf Weinetiketten, e-Labels, Preislisten und Webshops verpflichtend sein. Verbraucher erhalten dadurch detaillierte Informationen über die Inhaltsstoffe und Nährwerte von Wein, während Produzenten einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung und Bezeichnung erhalten. Die Einführung des E-Labels ermöglicht den Zugang zu ausführlicheren Informationen über das Internet. Es ist wichtig, dass die Weinindustrie diese neuen Regelungen rechtzeitig umsetzt, um den Verbrauchern eine transparente und verlässliche Kennzeichnung zu bieten. Sobald wir neue Informationen zu diesem Thema haben, werden wir wieder in unseren News in der Kategorie Weinrecht berichten.

Kooperationspartner:
Holger Kiefer | Anwalt für Weinrecht

Holger Kiefer ist Rechtsanwalund hat sich ausschließlich auf die rechtlichen Belange der Weinbranche  spezialisiert. Wenn es um Weinrecht, Markenrecht, Datenschutz und den rechtsicheren Verkauf von Wein über das Internet geht, ist er Ihr Ansprechpartner.

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Ob Sie einen Wein-Shop oder eine Website betreiben, er überprüft diese sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Seine Expertise erstreckt sich auch auf die rechtlich sichere Nutzung von Social Media, damit Sie Ihre Weinmarke effektiv präsentieren können, ohne rechtliche Fallstricke zu übersehen. Aber auch Lebensmittelrecht, Kennzeichnungsrecht und alle Fragen um das E-Label gehören zu seiner Beratungsleistung. Welche Angaben müssen im Webshop, und in Zukunft auch in den analogen Preislisten aufgeführt werden? Auch hierzu kann er Sie beraten.

Vertrauen Sie auf seine professionelle Beratung und maßgeschneiderten Lösungen, um Ihre geschäftlichen Aktivitäten in der Weinbranche  auf sichere rechtliche Grundlagen zu stellen. Sein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Weinaktivitäten erfolgreich und rechtssicher im Weinrecht voranzutreiben.

Ausblick, offene Fragen:

Was darf oder muss noch auf das e-Label?

  • Impressum?
  • Datenschutzerklärung?
  • Die Angaben zum Wein selbst?
  • Angaben zum Weingut?
  • Wie lange muss das E-Label vorgehalten werden?
  • Welche Weine, Jahrgänge sind betroffen?
  • Was bedeutet „fertiggestellt“ und „gekennzeichnet“ im Sinne der Verordnung
  • Hinweise zu Entsorgung und Verpackung z.B. beim Export in andere EU Länder könnte man dies auch über das e-Label abbilden?

Viele ungeklärte Fragen, welche Holger Kiefer auf Instagram, @weinrecht beantworten wird. Auf Auch auf seiner Webseite wird es regelmäßig Updates zu den aktuellen Entwicklungen geben.

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